Jagdgenossenschaftsversammlung
icon.crdate27.08.2024
Am 17. September 2024 findet die Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Gemeinde Böttingen lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Böttingen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Dienstag, den 17. September 2024, um 18:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses, Allenspacher Weg 2, 78583 Böttingen ein. (eine persönliche Einladung erfolgt nicht)
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen
- Allgemeine Informationen zum Jagdkataster, zur Jagdgenossenschaft und zum beabsichtigten Neuabschluss von Jagdpachtverträgen
- Tätigkeitsbericht über die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JWMG
- Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
- Verschiedenes
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Böttingen gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamteigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind – sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind – Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt.
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben, bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 17:30 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.
Sie würden der Gemeindeverwaltung Böttingen die Planung erleichtern, wenn Sie Ihre Teilnahme per Emailoder telefonisch Telefonnummer: 07429-9305-10bis spätestens am Donnerstag vor der Veranstaltung ankündigen würden.
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Schleicher, Telefon Telefonnummer: 07429-9305-10 (erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag während der Öffnungszeiten) zur Verfügung.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten und hier auf der Homepage eingesehen werden.
Böttingen, den 29. August 2024
gez.
Buggle
Bürgermeister
Satzungsentwurf
Hier finden Sie den Satzungsentwurf der Jagdgenossenschaftsversammlung, welche am 17. September 2024 stattfindet.